Was tun mit jungen Vögeln oder Findlingen?

Aus gegebenem Anlass möchten wir unbedingt darauf hinweisen: Bitte sammeln Sie nicht alle möglichen Jungvögel ein! Sie bewirken damit oft mehr Schaden als Nutzen, denn für die betroffenen Jungvögel wird der Start ins Leben eventuell unnötig verkompliziert. Lt. Bundesnaturschutzgesetz dürfen nur kranke, verletzte oder wirklich hilfsbedürftige Tiere der Natur entnommen werden. Dies ist sicher nicht immer einfach zu entscheiden, also fragen Sie bitte lieber erst nach.

Jungvögel, die noch nicht fliegen können und mehr oder weniger schutzlos umherhüpfen, während ihre Eltern nach Nahrung suchen, machen einen recht hilflosen Eindruck und erwecken vielfach das Mitleid der Menschen. Sie werden aufgehoben und mitgenommen in der Annahme, die Eltern hätten es verlassen.

Vogeleltern kümmern sich jedoch liebevoll um ihren Nachwuchs und würden diesen niemals grundlos im Stich lassen.

Einem auf dem Boden oder an gefährlicher Stelle (z.B. Straßenrand) sitzenden Jungvogel können Sie Hilfe leisten, indem Sie ihn dort in einen Busch oder Baum setzen. Wenn Ihre Kinder einen munteren Jungvogel mit nach Hause bringen, sollten Sie ihn umgehend zum Fundort zurückbringen und beobachten, ob die Eltern den Nachwuchs versorgen.

Bedenken Sie bitte: Die Überlebenschancen bei künstlicher Aufzucht sind gering. Man kann keine Vogeleltern ersetzen.

Allein beim Futter wird man nie zu 100% das anbieten können, was die Eltern füttern. Man kann nicht verfolgen ,ob er sich später draußen zurechtfindet und sich selbständig ernähren kann. Falsche Fütterung verursacht dauerhafte Knochen- und Gefiederschäden, wird er also den nächsten Winter oder den Flug in den Süden überleben? Man fühlt sich schnell als Retter, doch den weiteren Lebensweg, wenn man es geschafft hat, den Jungvogel aufzupäppeln, kann man nicht  verfolgen.

Jungvögel also bitte nur in begründeten Ausnahmefällen mitnehmen und die Aufzucht nie ohne sachkundige Hilfe durchführen.

Lassen Sie sich bei uns beraten!

Anlaufstellen für Hilfesuchende in diesen Fragen sind der Zoo Osnabrück, die Vogel-Aufzuchts- und Betreuungsstation in Hellern oder im akuten Notfall Ihr nächster Tierarzt.

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Grundsätzlich können Sie Vogel-Notfälle zu uns bringen, wir kümmern uns dann um die weitere Versorgung. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bei dringenden Fällen an die Polizei, die dann die passenden Schritte unternimmt.

Dem Bundesnaturschutzgesetz zufolge dürfen Jungvögel überhaupt nur dann vorübergehend aufgenommen werden, wenn sie verletzt, krank oder tatsächlich hilflos sind. Die Tiere sind schnellstmöglich wieder freizulassen, sobald sie in der Natur frei überleben können.

Siehe dazu auch den Artikel Amselaufzucht im Tierheim mit Bildergallerie

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