Urteil: Tierheime müssen Fundtiere künftig (unter Umständen) abweisen

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig / vorher bei Ihrer zuständigen Kommune, wie Sie mit Fundtieren verfahren können, welches Tierheim zuständig ist und ob / wie die Kosten getragen werden. Danke.

Zitate von: http://www.wir-sind-tierarzt.de/2018/04/urteil-tierheime-muessen-fundtiere-kuenftig-abweisen/

„Müssen Tierheime Fundtiere abweisen und erst zur Gemeinde schicken? Ja, wenn es nach einem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geht. Tun sie das nicht, handeln sie ohne Auftrag und bekommen die Kosten nicht erstattet – sie brauchen dafür einen Vertrag mit der Gemeinde. Für viele Fundtiere kann das eine Odysse bedeuten.“

[…]

„Nur offensichtlich schwerverletzte oder schwer kranke Tiere dürfen demnach direkt und unverzüglich ins Tierheim gebracht, alle anderen müssen, sofern die Gemeinde keinen ausdrücklichen Vertrag mit dem Tierheim hat, im Fundamt abgeliefert werden, schreibt die hessische(n)[sic!] Landestierschutzbeauftragte(n)[sic!], Dr. Madeleine Martin, in einer Pressemitteilung.“

Quelle: http://www.wir-sind-tierarzt.de/2018/04/urteil-tierheime-muessen-fundtiere-kuenftig-abweisen/, abgerufen am 19.07.2018, 10.30h

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: http://www.bverwg.de/pm/2018/27

Bitte bewerten