Katzenschutzverordnung für Osnabrück ist beschlossen!

Der vergangene Dienstag, 19. Juni 2012, war ein großer Tag für alle Tierfreunde in und um Osnabrück und den Tierschutz in unserer Region. Durch das große Engagement einiger weniger fleißiger Tierschützer ist es endlich gelungen, eine Katzenschutzverordnung für Osnabrück durchzusetzen. Diese tritt bereits zum 01.08.2012 in Kraft.
Allen Personen, die an diesem Erfolg beteiligt sind, gebührt höchste Anerkennung und größter Dank. Damit sind vor allem private Tierschützer und Initaitiven aus unserer Region, aber auch die Verwaltung und Parteien der Stadt Osnabrück gemeint sowie auch auswärtige Experten und Berater, die vor Ort informiert haben und als Ansprechpartner zur Verfügung standen.

Nachdem eine Woche zuvor der zuständige Ausschuss dem Antrag einer Katzenschutzverordnung noch teilweise ablehnend gegenübergestanden hatte, fiel die verbindliche Ratsentscheidung am vergangenen Dienstag sogar überwiegend einstimmig aus. Alle Ratsfraktionen ließen sich von der zwingenden Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung nach dem Beispiel vieler anderer deutscher Städte überzeugen.

Konkret wurden folgende Eckpunkte beschlossen:

  1. Es wurden ( einstimmig) Gelder bewilligt für eine Informationskampagne der Kommune.
  2. Es wurde (einstimmig) eine Kastrations- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen mit unten stehendem Wortlaut.
  3. Es wurde (mehrheitlich) eine finanzielle Unterstützung für die Kastration von Straßen/Streunerkatzen bewilligt.

Hier der komplette Text:

Der § 6 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück vom 25. September 2007 (Amtsblatt 2007, S. 99 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Mai 2010 wird wie folgt geändert:

§ 6 Führen und Halten von Hunden, Katzen und anderen Tieren
Nach Absatz 6 wird um den Absatz 7 ergänzt:

(7) Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese vor dem ersten Freigang von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kastration ist bis zum Ablauf des Monats Februar des auf die Geburt folgenden Jahres, spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats vorzunehmen.
Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind verpflichtet, mit der Kennzeichnung die Registrierung ihrer Katzen in einer der Haustier-Registrierungsdatenbanken (z.B. Tasso oder Deutsches Haustierregister) unverzüglich vorzunehmen.
Als Katzenhalterinnen bzw. Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 15 unberührt.

2. Übergangsregelungen

Für Katzen, die vor dem 01.01.2012 geboren sind und bis zum 31.07.2012 mittels Tätowierung gekennzeichnet wurden, ist eine zusätzliche Kennzeichnung mittels Mikrochip nicht erforderlich.

Katzen, die vor dem 01.08.2012 gekennzeichnet wurden, sind bis zum 31.10.2012 zu registrieren. Dieses gilt auch für die in Satz 1 genannten Tiere.


Die NOZ dazu: „Weitere 20000 Euro sollen für die Kastration bereits verwilderter Hauskatzen ausgegeben werden. Durch die Unterstützung der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ könnten mit diesem Betrag bis zu 400 Katzen kastriert und gekennzeichnet werden.“

Bitte fragen Sie diesbezüglich noch nicht bei uns nach, das Geld für die Kastration wilder Streuner ist hier nicht angekommen. Uns ist noch nicht bekannt, mit wem die Stadt diesbezüglich zusammenarbeiten wird, wahrscheinlich mit „Vier Pfoten“ direkt.


Weiterführende Links

Informationen zur Osnabrücker Entscheidung

Text des Beschlusses

NOZ vom 20.06.2012

Erfolge: Kastrationspflicht in Deutschland

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